Der Scheppach CB02 hebt und senkt Lasten bis 2.000 kg manuell. Er eignet sich für Werkstatt, Garage, Landwirtschaft und anspruchsvolle Hebearbeiten.
Kategorien : Gartengeräte
SKU : MAS-GAR-7343
Der Scheppach CB02 hilft beim kontrollierten Heben und Absetzen schwerer Lasten, wenn kein motorischer Hebezug benötigt wird. Mit 2 t Tragkraft eignet er sich zum Beispiel zum Positionieren von Motoren, Werkzeugen oder Baumaterialien. Gegenüber der Vergleichspreisangabe sparen Sie aktuell 21,31 €.
Der Kettenzug ist für Hebearbeiten an einem geeigneten, ausreichend tragfähigen Anschlagpunkt gedacht. Die kompakte Bauweise erleichtert den Einsatz in beengten Bereichen. Die Last wird über die Handkette schrittweise bewegt und lässt sich dadurch kontrolliert positionieren.
Die maximale Tragkraft beträgt 2.000 kg. Das gilt nur bei korrekter Anwendung und einem Anschlagpunkt, der die Last einschließlich dynamischer Kräfte sicher trägt. Prüfen Sie vor dem Einsatz Gewicht, Schwerpunkt, Haken und Kette. Personen dürfen weder unter der schwebenden Last stehen noch mit ihr angehoben werden.
Kontrollieren Sie Kette, Haken und Gehäuse vor jeder Nutzung auf Beschädigungen. Ziehen Sie gleichmäßig, vermeiden Sie seitliches Ziehen und sichern Sie den Arbeitsbereich. Nach dem Einsatz sollte der Kettenzug trocken und entlastet aufbewahrt werden.
Im Paket befindet sich ein Scheppach Kettenzug CB02.
2 t Tragkraft bewältigen schwere Hebeaufgaben
Handbetrieb ermöglicht kontrolliertes Heben und Senken
Kompakte Bauweise passt auch in enge Arbeitsbereiche
Robuster Haken hält die angeschlagene Last sicher
Für Werkstatt, Garage und Landwirtschaft vielseitig einsetzbar
Modell: CB02
Tragkraft: 2.000 kg (2 t)
Betriebsart: manuell
Lieferumfang: 1 Kettenzug
Verkäufer: Massivholz-Gartenmöbel
Ja. Er muss an einem geeigneten, für die Last ausgelegten Anschlagpunkt befestigt werden. Der Träger ist nicht als Bestandteil des Kettenzugs genannt.
Nur bei korrekter Montage, gerader Lastführung und einem ausreichend tragfähigen Anschlagpunkt. Beschädigte oder unklare Anschlagmittel dürfen nicht verwendet werden.